Einmal jährlich

Jugendvollversammlung
DAS HÖCHSTE BESCHLUSSORGAN DER SEKTIONSJUGEND TRIFFT SICH

Sektionsjugend
Die Sektionsjugend organisiert sich selbst. In der Jugendvollversammlung können dementsprechend alle Mitglieder der Sektionsjugend mitwirken, also alle Sektionsmitglieder bis zum Alter von 26 Jahren. Sie kommt in der Regel einmal jährlich zusammen. Die Veröffentlichung der jeweiligen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt über die bekannten Sektionsmedien.
Die Ausschreibung der Jugendvollversammlung erfolgt mit einer Frist von einem Monat. Anträge an die Versammlung können bis eine Woche vor Termin gestellt werden. Die Tagesordnung hat folgenden Rahmen:
- TOP1: Begrüßung
- TOP2: Formalien
- TOP3: Bericht des Jugendreferats
- TOP4: Aussprache und Rückfragen zum Bericht des Jugendreferats
- TOP5: Entlastung der/des Jugendreferentin/-referenten
- TOP6: Wahlen
- TOP7: Sektionsjugendordnungsangelegenheiten
- TOP8: Anträge an die Jugendvollversammlung
- TOP9: Mitteilung, Hinweise, Verschiedenes
Die Jugendvollversammlung 2024 findet am Freitag, 19. April 2024, um 18 Uhr, in der Turnhalle Mellinghofer Straße (Mellinghofer Straße 56, 45473 Mülheim an der Ruhr statt.